RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

POPPINGA Event Service · Inhaber Sven Poppinga · Kieselstraße 9 · 26725 Emden

Die folgenden Bedingungen entsprechen den Abschnitten 3 bis 19 unseres Veranstaltungs- und Mietvertrags. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.

3. VERTRAGSGEGENSTAND

Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführten Mietgegenstände und/oder Dienstleistungen. Maßgeblich für den Umfang des Auftrages sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung und gegebenenfalls die Inventar- oder Leistungsübersicht.

4. VERTRAGSSCHLUSS UND RESERVIERUNG

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung durch POPPINGA Event Service und den Kunden zustande. Mit der verbindlichen Buchung werden die vereinbarten Mietgegenstände und Leistungen für den Kunden reserviert. Eine unverbindliche Anfrage stellt noch keine Reservierung dar.

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

• 20 % Anzahlung bei verbindlicher Buchung; die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

• Restzahlung grundsätzlich 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, sofern nicht anders vereinbart.

• Liefer-, Aufbau- und Abbaukosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Gesamtpreis enthalten sind.

• Zusätzliche oder nachträglich beauftragte Leistungen können gesondert berechnet werden.

• Es gelten die Preise aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

6. KAUTION

POPPINGA Event Service kann abhängig von Umfang und Wert der gemieteten Gegenstände eine Kaution verlangen. Höhe und Fälligkeit werden individuell vereinbart. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung wird die Kaution zurückerstattet, soweit keine berechtigten Gegenansprüche bestehen.

7. LIEFERUNG, AUFBAU UND ABBAU

Lieferung, Aufbau und Abbau werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Der Kunde sorgt dafür, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich, ausreichend befahrbar und für die vereinbarten Arbeiten geeignet ist.

8. ÜBERGABE UND RÜCKGABE

Die Mietgegenstände werden in ordnungsgemäßem und gebrauchsfähigem Zustand übergeben. Erkennbare Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Nach Ende der Mietzeit sind die Gegenstände vollständig und in dem vereinbarten Zustand zurückzugeben bzw. für die Abholung bereitzustellen.

9. UMGANG MIT MIETGEGENSTÄNDEN

Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eigenmächtige Veränderungen sind ohne Zustimmung von POPPINGA Event Service nicht gestattet. Bedienungs- und Sicherheitshinweise sind einzuhalten.

10. SCHÄDEN, VERLUST UND AUSSERGEWÖHNLICHE VERSCHMUTZUNGEN

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verlust und außergewöhnliche Verschmutzungen, die während seiner Verantwortungszeit durch ihn, seine Gäste, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte verursacht werden. Bei Beschädigung oder Verlust können erforderliche Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten geltend gemacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

11. STORNIERUNG DURCH DEN KUNDEN

Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Bei einer Stornierung kann – soweit rechtlich zulässig – eine pauschalierte Schadensersatzforderung bezogen auf die vereinbarte Auftragssumme verlangt werden. Die Pauschale darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. POPPINGA Event Service bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.

Zeitraum vor VeranstaltungsbeginnPauschalierter Schadensersatz*
bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn20 %
89 bis 60 Tage vorher30 %
59 bis 30 Tage vorher50 %
29 bis 14 Tage vorher70 %
13 bis 7 Tage vorher80 %
weniger als 7 Tage vorher90 %

* Die konkrete Wirksamkeit einer Pauschale kann insbesondere bei Verbraucherverträgen vom Einzelfall abhängen. Bereits geleistete Zahlungen werden auf berechtigte Ansprüche angerechnet.

12. ÄNDERUNGEN DES AUFTRAGES

Änderungen des Mietumfangs oder der gebuchten Leistungen bedürfen der Zustimmung von POPPINGA Event Service und können zu einer Anpassung des Preises führen.

13. WETTER UND VERANSTALTUNGEN IM FREIEN

Bei Veranstaltungen im Freien hat der Kunde für geeignete örtliche Voraussetzungen und angemessenen Wetterschutz zu sorgen. Bei sicherheitsrelevanten Wetterbedingungen kann POPPINGA Event Service Leistungen aus Sicherheitsgründen zurückstellen, unterbrechen oder anpassen.

14. HÖHERE GEWALT

Kann eine Veranstaltung aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von POPPINGA Event Service nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen.

15. VERSPÄTETE RÜCKGABE / NICHTABHOLUNG

Bei verspäteter Rückgabe oder nicht rechtzeitig bereitgestellten Mietgegenständen können zusätzliche Miet-, Personal- und Transportkosten entstehen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

16. HAFTUNG

POPPINGA Event Service haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzlich unzulässige Haftungsausschlüsse sind ausgeschlossen.

17. WIDERRUF BEI VERBRAUCHERN

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ob im konkreten Vertrag ein gesetzlicher Ausschluss greift, richtet sich nach Art und Terminbindung der Leistung.

18. DATENSCHUTZ

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.

19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen; gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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